DSL Vergleich

DSL Geschwindigkeit

Nachricht vom 06.01.2012

DSL Flatrate Geschwindigkeit:
Außerordentliches Kündigungsrecht nutzen bei zu geringem DSL Speed!

Die meisten DSL Flatrate Anbieter werben mit schnellen und superschnellen DSL-Anschlüssen. Tatsächlich kommt beim Kunden aber nicht immer die versprochene Bandbreite an. Im Kleingedruckten oder sehr blass aufgeführten Zusatz findet sich dann der Hinweis "bis zu... Geschwindigkeit".

Zwei Amtsgerichte haben jetzt entschieden, dass der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen kann, wenn seine DSL-Geschwindigkeit deutlich unter dem Werbeversprechen bleibt. Auch die auf den Webseiten angebotenen Verfügbarkeitschecks halten nicht immer was sie versprechen, denn die tatsächliche Geschwindigkeit kann erst gemessen werden, wenn die Leitung freigeschaltet ist.

Die Amtsgerichte Fürth (Az. 340 C 3088/08) und Montabaur (Az. 15 C 268/08) haben entschieden, dass Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen können, wenn die Geschwindigkeit deutlich unter dem Angebot des DSL Flatrate Anbieters liegt. Betroffene Kunden haben also noch Chancen und sollten sich entweder an ihre zuständige Verbraucherzentrale oder einen erfahrenen Anwalt wenden.

Als Kunde muss man sich nicht über die gesamte Vertragslaufzeit mit seinem Anbieter herum ärgern, immer wieder sprechen Gerichte dem Kunden das Recht zu.


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