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Unitymedia DSL Flatrate
DSL Nachricht vom 23.12.2011
OLG Köln urteilt gegen Unitymedia
"Doppelt so schnell wie normales DSL", dieser Werbeslogan war sicherlich einem klugen Kopf zu verdanken, brachte dem Internetanbieter Unitymedia aber nicht besonders viele neue Kunden, dafür aber ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln. Der Slogan sei irreführend urteilte das OLG Köln, denn was sei schließlich normales DSL? Und außerdem, besitze der Kunde einen langsamen Rechner, merke er auch nicht viel von der beworbenen DSL Geschwindigkeit.
Die Werbung wurde kurzerhand per einstweiliger Verfügung untersagt, geklagt hatte ein konkurrierender DSL Flatrate Anbieter. Irgendwie scheint es ein bisschen wie ein typisch deutsches Urteil, denn in der Urteilsbegründung ist nachzulesen, dass normales DSL 16.000 kbit/s sei, aber einige Konkurrenzanbieter auch schnelleres DSL anbieten. Unitymedia sei also nicht in jedem Fall schneller als die Konkurrenz, demnach ist die Werbung irreführend.
Hinzu kam aber außerdem, dass Unitymedia im Upload mit gerade einmal 1 Mbit/s deutlich hinter einigen DSL Flatrate Anbietern zurückbleibe, die vielfach etwa 10 Mbit/s im Upload anbieten. Die hausinterne Verkabelung sowie die Leistungsfähigkeit des Rechners seien ebenfalls ausschlaggebend für die DSL-Geschwindigkeit und dies werde nicht erwähnt.
Grundsätzlich stimmt dies ja auch, es fragt sich nach solch einem Urteil bloß, welcher DSL Anbieter auf die Fakten in seinen Leistungsbeschreibungen hinweist?
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