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DSL Nachricht vom 24.10.2011

Neue DSL-Vertragsregelungen ab 2012

Gute Nachrichten für DSL-Kunden, ab 2012 soll es neue DSL-Vertragsregelungen geben. Bei einem Umzug soll dann die sofortige Kündigung möglich sein, wenn der alte DSL-Anbieter in der neuen Wohnung die Leistung nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

Bisher mussten betroffene Kunden immer auf die Kulanz des DSL-Anbieters hoffen. Das neue Gesetz wird noch im Jahr 2011 verabschiedet und tritt 2012 in Kraft. Ilse Aigner - die Bundesverbraucherministerin - gab bekannt, dass die Rechte für Kunden verbessert werden sollen. In Zukunft darf die Unterbrechung bei einem Anbieterwechsel höchstens 1 Tag betragen. Auch dies war immer wieder zu einem Problem geworden, DSL-Wechsler mussten mitunter wochenlang auf die Freischaltung ihres Anschlusses warten, bis der neue Anbieter endlich seine Leistung zur Verfügung stellen konnte.

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof noch zugunsten des DSL-Anbieters entschieden. Der Kunde trage selbst das Risiko, falls bei einem Umzug der DSL-Anschluss nicht wie gewohnt weiter zur Verfügung gestellt werden konnte. Dieser Umstand sei kein Grund für eine sofortige Kündigung, wenn die Vertragslaufzeit noch nicht beendet wurde. Dieser Nachteil soll ab dem kommenden Jahr wegfallen. Inwieweit die sofortige Bereitstellung bei einem DSL-Anbieterwechsel in Zukunft besser klappen wird bleibt abzuwarten, denn um Ausreden waren die DSL-Anbieter bis jetzt nicht verlegen.

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