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DSL Nachricht vom 24.09.2011

Unechte Flatrates
Unechte Flatrates in der Kritik

Wir haben in unseren Berichten immer wieder darauf geachtet, die sogenannten Flatrates für mobiles Internet aufzuschlüsseln und die tatsächliche Datenmenge anzugeben. Nun sind unechte Flatrates auch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Dorn im Auge. Tatsächlich werben zahlreiche Anbieter mit den Worten "Internet-Flatrate". Dem Nutzer wird der Eindruck vermittelt, dass er ohne Grenzen mobil surfen kann. Dem ist aber nicht so, denn bei vielen Anbietern wird die Datenmenge beschränkt.

Insgesamt 4 Anbieter wurden von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Sie hatten ihre Internet-Flatrates nur unzureichend gekennzeichnet und dem Kunden einen falschen Eindruck vermittelt. In einer einstweiligen Verfügung untersagten die Richter eine solche irreführende Werbung. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig und zu einem Urteil wird es wohl auch nicht kommen.

Die Mobilfunkbetreiber hatten ihre Angebote schnell überarbeitet, drei Firmen haben sogar ohne weitere Rechtsmittel die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Ein Urteil, das eine flächendeckend bessere Kennzeichnung fordert, wird es also wahrscheinlich in naher Zukunft nicht geben. Damit der Surfspaß unterwegs nicht im Schneckentempo endet, unser Rat: Das Kleingedruckte lesen, Vorsicht ist geboten, wenn nicht die Geschwindigkeit gedrosselt wird, sondern nach Erreichen des Datenvolumens Zusatzkosten anfallen.

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