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Mobiles Internet
Mobiles Internet Nachricht vom 16.07.2011
Mobiles Internet Rechnungen:
Rechnungen für mobiles Internet müssen für den Kunden nachvollziehbar sein
Immer wieder liest man von unangenehmen überraschungen, wenn es um Handyrechnungen geht. Waren es früher Telefonminuten oder unzählige SMS, die die Mobilfunkrechnung in die Höhe trieben, sind es heute Datenmengen. Doch nicht immer bekommt der Mobilfunkanbieter Recht, wenn es um immens hohe Rechnungen geht.
Das Landgericht Arnsberg (Sauerland) hat jetzt einem Mobilfunkkunden sein Recht zugesprochen und dem Mobilfunkanbieter lediglich 3,83 € zugesprochen. Laut der Rechnung des Mobilfunkanbieters sollte der Kunde eigentlich 1.600 € bezahlen. Gebühren, vorzeitige Kündigung und Schadensersatz, so lautete die Rechnung. Doch nachweisbar war lediglich die kleine Summe, die der Kunde angab. Er habe lediglich einige Telefonate geführt und ein paar SMS versendet, Datenmengen in dieser Größenordnung habe er bewusst nicht heruntergeladen.
Das Gericht argumentierte mit der fehlenden Sicherheitssperre. Es könne nicht sein, dass solch hohe Rechnungen ohne Sicherheitssperre zustande kommen. Auch die Rechnung wurde bemängelt, denn im Einzelverbindungsnachweis konnten tatsächlich nur die vom Kunden angegebenen Telefonate und SMS nachgewiesen werden. Das Gericht sprach sich grundsätzlich gegen Datentarife aus, die nach Datenvolumen abgerechnet werden. Kaum ein Kunde hat in solchen Tarifen die Möglichkeit gegen fehlerhafte Rechnungen vorzugehen. Siehe dazu: (LG Arnsberg, Az.: I-3 S 155/10).
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