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DSL Nachricht vom 28.06.2011

Problem mit der Telekom: Telekom zeigt sich nicht kundenfreundlich zu DSL Flat Kunden

Die Deutsche Telekom zeigte sich in einem aktuellen Fall zunächst nicht kundenfreundlich. Ein geistig behinderter Mann hatte in einem Telekom Shop einen viel zu teuren Vertrag abgeschlossen. Schon im Dezember 2009 hatte man dem Mann einen der teuersten DSL Tarife verkauft. In den darauffolgenden Monaten bekam der Mann Rechnungen von der Telekom bis zu einer Höhe von 120 €. Diese Summen konnte er aber gar nicht bezahlen, denn er bekommt gerade einmal 359 € zum Leben.

Da der Mann die Konditionen nicht verstehen konnte, nutze er auch sein Handy sehr oft. Als sich die gesetzliche Betreuerin dann um diese Angelegenheit kümmern wollte, tat sich auch nach einigen Briefen und Anrufen gar nichts. Die Deutsche Telekom gab an, dass der Vertrag bis 2011 rechtsgültig sei und man diesen auch nicht rückgängig machen könne. Erst als sich die HNA (Hessische Niedersächsische Allgemeine Zeitung) den Recherchen annahm und sich in den Vorgang einschaltete, änderte die Deutsche Telekom ihre Taktik und ging zu einer Kulanzregelung über. Anschließend bedauerte man den Vorfall und zeigte sich reuig, dass der Ermessensspielraum nicht eher genutzt wurde.

Rein rechtlich war die Telekom auf der sicheren Seite, da der Mann zu diesem Zeitpunkt als voll geschäftsfähig galt. Dennoch hätte man in einem solch außergewöhnlichen Fall sicherlich auch sehr viel schneller und kundenfreundlicher reagieren können, denn Recht ist eben nicht alles.

Fazit: Ein DSL Vertrag muss in der Regel eingehalten werden, es kann nicht auf die Kulanz des DSL Flatrate Anbieters vertraut werden.

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